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Prüfgrundlagen & SK3602

Die Versicherungsklausel SK3602 und die zugehörige VdS-Richtlinie 2871 sind für viele Betriebe relevant – und oft unterschätzt. Hier erkläre ich die Zusammenhänge.

Was ist SK3602?

Die Sonderklausel SK3602 wird von Gebäudeversicherern eingesetzt, wenn das Brandrisiko durch elektrische Anlagen erhöht ist. Die Versicherung setzt voraus, dass die Anlage regelmäßig durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen geprüft wird und ein Befundschein nach VdS 2871 vorliegt.

Ohne gültigen Befundschein kann die Versicherung im Schadensfall die Leistung vollständig verweigern. Der Befundschein ist damit kein bürokratisches Formular, sondern ein zentrales Dokument der Versicherungsfähigkeit.

Konkret: Ihr Versicherer bittet Sie regelmäßig zu bestätigen, dass Ihre elektrischen Anlagen auf Sicherheit, Personenschutz und Brandschutz überprüft wurden – neben den gesetzlichen VDE-Vorschriften auch nach den Regeln der VdS Schadenverhütung GmbH. Der Versicherer akzeptiert hierzu eine Überprüfung durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen, der Ihnen einen anerkannten Befundschein ausstellt.

VdS 2871 – Befundschein

  • Sichtprüfung und Messung der Anlage nach VdS-Vorgaben
  • Dokumentation des Ist-Zustands mit Mängelbewertung
  • Handlungsempfehlungen zur Mängelbehebung
  • Ausstellung des Befundscheins für die Versicherung
  • Gültigkeit typisch 4 Jahre (je nach Versicherungsvertrag)

Landwirtschaft – SK9609

Für landwirtschaftliche Betriebe gilt die Sonderklausel SK9609 (VdS-Richtlinien 2057 und 2067). Auch hier ist eine regelmäßige Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen Pflichtvoraussetzung für den Versicherungsschutz.

Besondere Herausforderungen: feuchte Umgebungen, Staub, Korrosion und häufig gewachsene (nicht geplante) Elektroinstallationen. Landwirtschaft und Industrie sind manchmal sehr dicht beieinander – aber die Welten beim elektrischen Strom können weit auseinanderliegen.

Brandschutzbeauftragter

Effektiver Brandschutz kombiniert bauliche, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen. Während ein Brandschutzfachplaner das Konzept erstellt, obliegt es dem Betreiber, die technischen Regeln im Betrieb zu beachten – häufig eine unübersichtliche Kombination verschiedenster Anforderungen.

Ich biete die Übernahme geeigneter Aufgaben als Brandschutzbeauftragter an – auf Grundlage von:

  • DGUV-I 205-003 (Unfallversicherungsträger)
  • VdS 3111 (Versicherer)
  • vfdb 12-09/01 (Dt. Brandschutzvereinigung)

Mein Angebot

Ich stehe Errichtern, Solateuren, Privatpersonen und Unternehmen gleichermaßen für qualifizierte Prüfungen und gutachterliche Stellungnahmen zur Verfügung – nach der Versicherungsklausel SK3602 oder nach den normativen Anforderungen der VDE für Ihre PV-Anlage.

Als VdS-anerkannter Sachverständiger mit über 30 Jahren Berufserfahrung kenne ich den Blickwinkel des Anlagenbetreibers: Wie wichtig es ist, dass der elektrische Strom fließt, anstatt Sorgen zu bereiten.

Sie haben Fragen zur SK3602 oder benötigen einen Befundschein? Ich erkläre Ihnen gerne den Ablauf.

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