Zertifizierungen & Anerkennung
Die Anerkennungen sind kein Selbstzweck – sie stellen sicher, dass meine Prüfungen und Gutachten von Versicherungen, Gerichten und Behörden akzeptiert werden.
VdS-anerkannt
Elektrische Anlagen
Versicherungsklausel SK3602
Befundschein nach VdS 2871
VdS-anerkannt
Photovoltaik-Anlagen
Prüfung nach VdS 3145
Gutachten & Prüfprotokoll
Öffentlich bestellt & vereidigt
Sachverständiger für Elektrohandwerk & Brandschutz
Handwerkskammer Lübeck
VdS-Richtlinie 2228 – Elektrische Anlagen
Die VdS-Anerkennung nach Richtlinie 2228:2018-02(09) berechtigt zur Durchführung von Revisionsprüfungen und Ausstellung von Befundscheinen nach VdS 2871 im Rahmen der Versicherungsklausel SK3602.
Geltungsbereich: Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft (SK9609) – bundesweit.
VdS-Richtlinie 3174 – Photovoltaik
Die VdS-Anerkennung nach Richtlinie 3174:2013-09(01) berechtigt zur Prüfung und Begutachtung von Photovoltaikanlagen nach VdS 3145 sowie zur Erstellung von Prüfprotokollen für Versicherungen.
Leistungen: 22-Punkte-Checkliste, Messungen, Mängelbewertung, Prüfprotokoll.
Öffentliche Bestellung & Vereidigung
Die öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer Lübeck bescheinigt besondere Sachkunde im Bereich Elektrotechnikerhandwerk mit Schwerpunkt Brandschutz.
Sie verpflichtet zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Gutachten werden von Gerichten, Versicherungen und Behörden anerkannt. Öffentlich bestellte Sachverständige werden als Gerichtsgutachter bevorzugt herangezogen.
Berufshaftpflichtversicherung
Alle Sachverständigentätigkeiten sind über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG abgesichert (Geltungsraum: Deutschland).