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Zertifizierungen & Anerkennung

Die Anerkennungen sind kein Selbstzweck – sie stellen sicher, dass meine Prüfungen und Gutachten von Versicherungen, Gerichten und Behörden akzeptiert werden.

VdS-Richtlinie 2228 – Elektrische Anlagen

Die VdS-Anerkennung nach Richtlinie 2228:2018-02(09) berechtigt zur Durchführung von Revisionsprüfungen und Ausstellung von Befundscheinen nach VdS 2871 im Rahmen der Versicherungsklausel SK3602.

Geltungsbereich: Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft (SK9609) – bundesweit.

VdS-Richtlinie 3174 – Photovoltaik

Die VdS-Anerkennung nach Richtlinie 3174:2013-09(01) berechtigt zur Prüfung und Begutachtung von Photovoltaikanlagen nach VdS 3145 sowie zur Erstellung von Prüfprotokollen für Versicherungen.

Leistungen: 22-Punkte-Checkliste, Messungen, Mängelbewertung, Prüfprotokoll.

Öffentliche Bestellung & Vereidigung

Die öffentliche Bestellung durch die Handwerkskammer Lübeck bescheinigt besondere Sachkunde im Bereich Elektrotechnikerhandwerk mit Schwerpunkt Brandschutz.

Sie verpflichtet zu Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Gutachten werden von Gerichten, Versicherungen und Behörden anerkannt. Öffentlich bestellte Sachverständige werden als Gerichtsgutachter bevorzugt herangezogen.

Berufshaftpflichtversicherung

Alle Sachverständigentätigkeiten sind über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO Versicherung AG abgesichert (Geltungsraum: Deutschland).